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Corona Pandemie – Aktualisierung der Sportbedindungen

Liebe Vereinsmitglieder,
vor kurzem hat die Länder-Ministerkonferenz bezüglich Corona
stattgefunden.
Seit diesem Zeitpunkt sind einige Übungsleiter und Mitglieder am mich
und an den Vorstand mit Fragen bezüglich der Sportangebote an uns
herangetreten.
Dazu so viel: bis zum 12.01.2022 gilt die bestehende CoronaSchutzverordnung des Landes NRW.
Weiterhin können wir Sport innerhalb von Sporthallen also nur mit der 2Gplus Regel durchführen. Geboosterte sind nicht von einer Testpflicht
freigestellt. Sie müssen einen Tagesaktuellen Test eines Testzentrums
vorlegen.
Für die Kontrolle vor Sportbeginn ist der Übungsleiter zuständig.
Personalausweis, Impfpass und Test müssen mitgeführt werden. Das
Ordnungsamt der Stadt Grevenbroich kann jederzeit in die Halle kommen
und dies überprüfen.
Für evtl. Verstöße kommt der Sporttreibende und der Übungsleiter auf.
Für Schulkinder gilt weiterhin keine Überprüfungs- bzw. Testpflicht, da
diese in der Schule durchgeführt wird.
Für Kinder die noch nicht in der Schule sind, entfällt die Testpflicht
generell.
Wie gesagt, der Übungsleiter ist für die Einhaltung der Richtlinien
zuständig und verantwortlich.
Sobald wir neue Informationen erhalten werden wir Euch berichten.
Wir wünschen Euch ein Gutes, erfolgreiches und gesundes neue Jahr.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand